Professionelle Kehrung und gewissenhafte Überprüfung
Das Kehrgesetz garantiert durch die Wahrung des periodischen Überprüfungs- und Kehrvorgangs sowie der Reinigung von Feuerungsanlagen den Schutz von Leben und Gesundheit in Ihrem Wohnhaus.
Feuerstätten
Der Überprüfungs- und Kehrintervall von Abgasanlagen und der Reinigungsintervall von Feuerstätten ist im Kehrgesetz genau geregelt.
Der hohe Wirkungsgrad des Energieeinsatzes kann bei Feuerstätten nur durch das regelmäßige Reinigen der Heizflächen erzielt werden. Der Vorgang führt zur Reduktion von Brennstoffkosten und schont durch die wirtschaftliche und effiziente Verbrennung die Umwelt. Bei der Reinigung genießen der Umweltschutz und die Betriebssicherheit der Feueranlagen Priorität.
Abgasfänge / Abgasanlagen / Rauchfänge
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Abgase durch sogenannte Abgasfänge über das Dach ins Freie zu leiten. Die dauernde, sichere und wirksame Ableitung kann nur durch eine regelmäßige Überprüfung und Kehrung gewährleistet werden. Undichte oder durch Rußbrände verlegte Abgasfänge gefährden Gesundheit und Leben.
Gasfeuerungsanlagen
Moderne Gas-Zentralheizungen sind mit effizienter Technik ausgestattet. Einmal jährlich reinigt und überprüft ihr Rauchfangkehrer lt. Kehrgesetz 2000 § 4 Abs.:2 Ihre Gasfeuerungsanlage. Dabei wird die Vorrichtung auf Fremdkörper, Beschädigung und Kondensatablauf überprüft. Bei Bedarf werden Teile der Anlage demontiert und gereinigt.
Unser professionelles Rundumprogramm
Neben den klassischen Kehr- und Reinigungsarbeiten ist ein wichtiger Bereich unserer Arbeit die Erstellung von Befunden und Gutachten im Rahmen von Neubau- und Sanierungsarbeiten, die Abnahme von Feuerstätten, Energieberatung, Baubegleitung und der Umweltschutz.
Wichtige Informationen
Unsere Kunden profitieren von unseren professionellen Kehr- und Reinigungsarbeiten, den kundenfreundlichen Preisen sowie unserer unabbhängigen Beratungstätigkeit.