FAQ

Hier finden sie alle Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Das Land Niederösterreich hat für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes Kehrgebiete eingeteilt.

Die Einschränkung auf Kehrgebiete dient der Gefahrenabwehr durch bessere Erreichbarkeit, leichtere Kontaktaufnahme durch den Kunden und durch die erleichterte Rechtsverfolgung; sie bietet bessere Kontrollmöglichkeiten und erleichtert die Zusammenarbeit mit den Behörden.

Die Rauchfangkehrer Muhsger OG ist beauftragt und berechtigt im Kehrgebiet 2 alle Tätigkeiten eines öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrers durchzuführen.

Kehrgebiet 2

1. Der Verwaltungsbezirk Baden

mit Ausnahme der KG Wampersdorf von der Gemeinde Pottendorf, der KG Deutsch-Brodersdorf von der Gemeinde Seibersdorf, R Ebelthal und R Steinwandgraben von der Gemeinde Furth a.d. Tr., D Neureisenberg von der Gemeinde Reisenberg

2. vom Verwaltungsbezirk Mödling die Gemeinde Wienerwald

mit Ausnahme der KG Sittendorf

3. vom Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha das D Gramatneusiedl der KG Gramatneusiedl von der Gemeinde Gramatneusiedl und das D Moosbrunn der KG Moosbrunn von der Gemeinde Moosbrunn

Nein, die Rauchfangkehrer Muhsger OG ist ein konzessionierter Kaminsanierungsbetrieb und darf Sanierungsarbeiten in ganz Österreich durchführen.

Nein, als Rauchfangkehrerbetrieb müssen wir uns genau an die jeweiligen Tarife der Gebührenverordnung halten.

Das hängt von der Anzahl Ihrer Feuerstätten (Einzelofen, Zentralheizung usw.), der Anzahl der Geschosse (wie hoch sind die benützten Rauchfänge), Ort der Kehrung (Keller, Dachboden, Dach) und wie viele Feuerstätten an einem Rauchfang angeschlossen sind ab. Deshalb sind die Gebühren auch pro Haushalt verschieden. Die Tarife sind in der Höchsttarifverordnung geregelt.

Nein, wenn Sie einen Rauchfang wegen „Nichtbenützung“ schriftlich abgemeldet haben, darf auch nicht eingeheizt werden. Es besteht kein Versicherungsschutz bei etwaigen Schadensfällen.

Nein, es gibt nur die Möglichkeit, dass Sie gem § 4 des Kehrgesetzes Rauchfänge schriftlich abmelden, welche im nächsten Jahr voraussichtlich nicht beheizt werden.Vor der Wiederbenützung eines abgemeldeten Rauchfangs ist eine kostenpflichtige Wiederbenützungsprüfung vom Rauchfangkehrer durchzuführen.

Ja. Wichtige Informationen dazu finden Sie unter diesem Link:

Rauchfangkehrer wechseln

Laut derzeit gültigem bgld. Kehrgesetz 2006 § 4 Abs 1:

  • Feste Brennstoffe (Scheitholz, Hackgut, Pellets, Kohle, Koks etc) und Heizöl leicht,
    4-mal im Kalenderjahr
  • Flüssige Brennstoffe (Heizöl extra leicht), auch Öl-Brennwert,
    1-mal im Kalenderjahr
  • Gasförmige Brennstoffe (Erdgas+Flüssiggas – ausgenommen Brennwert),
    1-mal alle 2 Jahre

Ja, Sie haben die Möglichkeit den Kehrtermin zu verschieben und einen anderen Termin zu vereinbaren (bei Wunschterminen – die außerhalb der Kehrtour liegt, fallen Fahrtkosten an), ansonsten werden wir einen Termin vereinbaren, wo der Rauchfangkehrer in Ihrer Nähe ist, sodass Ihnen keine zusätzlichen Anfahrtskosten anfallen.

Wenn der Rauchfang länger als 1 Jahr abgemeldet war. Bei jeder Neuerrichtung oder Sanierung eines Rauchfangs, bei der jeder Neuerrichtung oder Tausch einer Feuerstätte (Küchenherd, Kachelofen, Zentralheizung, alle Brennstoffe).

Ja, es entfällt lediglich die Kehrverpflichtung der Abgasleitung – da im Regelfall – keine Ablagerungen entstehen. Laut § 3 Abs 3 im bgld. Kehrgesetz 2006 sind Sie als Verfügungsberechtigter (Eigentümer) dafür verantwortlich, dass alle 2 Jahre die Abgasleitung überprüft und gegebenenfalls auch gereinigt werden muss. Über diese Überprüfung und/oder mind. 3 Jahre zur Einsicht der Behörde aufzubewahren. Weiters ist die „Einsichtnahme Prüfbuch“ lt. Bdgl. Luftreinhaltegesetz 2008 samt Verordnung auch die Gasbrennwertfeuerstätten und/oder auch bei gasbeheizten Außenwandfeuerstätten vom zuständigen Rauchfangkehrer durchzuführen.

Nein, diese Daten müssen schriftlich bekanntgegeben werden.

Per Email:

rauchfangkehrer@muhsger.com

Per Post:

ÖZR –Rauchfangkehrer
Muhsger OG
Industriestraße 2c/13
2540 Bad Vöslau

Unser professionelles Rundumprogramm

Neben den klassischen Kehr- und Reinigungsarbeiten ist ein wichtiger Bereich unserer Arbeit die Erstellung von Befunden und Gutachten im Rahmen von Neubau- und Sanierungsarbeiten, die Abnahme von Feuerstätten, Energieberatung, Baubegleitung und der Umweltschutz.

KEHRUNG
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Unsere Kunden profitieren von unseren professionellen Kehr- und Reinigungsarbeiten, den kundenfreundlichen Preisen sowie unserer unabbhängigen Beratungstätigkeit.

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