Periodische Begutachtung der Anlagen

Wartung und Funktionsprüfung. Entscheidend ist das rasche Erkennen von Fehlern. Dadurch wird unbemerktes Austreten von schädlichen Substanzen wie Kohlenmonoxid effizient verhindert.

Betriebsdichtheitsprüfung

Das Wichtigste ist ein betriebsdichter Rauchfang. Es gibt es mehrere Möglichkeiten das zu überprüfen. (ÖNORM B8201)

Einschalige Fänge (NF-Ziegel oder zugelassene Formsteinfänge) – Prüfung mittels Raucherzeuger (Rauchpatrone) Der Fang wird an der Sohle mittels Lockfeuer vorgewärmt. Dann wird am unteren Putztürchen eine Rauchpatron entfacht und diese in den Fang gelegt. Nun muss ein Mitarbeiter bei der Kehröffnung oder der Fangmündung über Dach den Fang abdichten, damit sich der Fang über die gesamte Höhe mit Rauch füllt. Die Prüfung hat mindestens 10 Minuten zu dauern. Es darf über die gesamte Höhe (samt Türchen) kein Rauch austreten. Tritt Rauch aus, ist der Rauchfang ist nicht betriebsdicht.

Mehrschalige Fänge welche im Unterdruck betrieben werden sind mit einem Leckrate-Prüfgerät auf ihre Betriebs Dichtheit zu Prüfen. Dabei wird an der Fangmündung (oder beim oberen Kehrtürchen) sowie bei allen Rauchrohranschlüsse mittels entsprechender Abdichtelemente der Fang abgedichtet. Kondensatabläufe sind ebenfalls zu verschließen. Anschließend wird beim unteren Putztürchen eine Messsonde angebracht und der Rauchfang auf den NORM-festgelegten Wert von 40 Pascal „aufgepumpt“. Ist dieser Prüfdruck erreicht, müssen noch der Fangdurchmesser und die Fanghöhe in das Messgerät eingegeben werde, wobei dann automatisch die Dichtheit berechnet wird. Als Grenzwert sind 2 Liter/m² innerer Oberfläche zulässig. Ist der Fang mehr als 2/3 des zulässigen Wertes undicht, muss der Rauchfang mittels Inspektionskamera auf Sprünge, Risse oder Löcher überprüft werden.

Mehrschalige Fänge (von Brennwertfeuerstätten) welche im Überdruck betrieben werden sind auch mit einem Leckraten-Prüfgerät auf ihre betriebsdicht zu Prüfen. Es sind aufblasbare Dichtblasen zu verwenden, da der Normprüfdruck 200 Pascal beträgt und eine Undichtheit von 0,006 Liter/m² innerer Oberfläche nicht überschritten werden darf. Bei Undichtheit erfolgt eine Überprüfung mittels Inspektionskamera.
Konzentrische Rauch/Abgasführungen sind mittels einer Mehrlochsonde welche an einem Rauchgasmessgerät angeschlossen wird zu überprüfen. Dabei wird das Heizgerät in Betrieb genommen und im Ringspalt zwischen den beiden Rohren wo die erforderliche Verbrennungsluft vom Heizgerät angesaugt wird gemessen. Wird im Ringspalt eine Konzentration CO² gemessen, ist diese Abgasführung undicht. Bei Undichtheit erfolgt eine optische Überprüfung mittels Inspektionskamera.

Differenzdruckmessung – 4 Pascal Test

Das Wichtigste ist ein betriebsdichter Rauchfang. Es gibt es mehrere Möglichkeiten das zu überprüfen. (ÖNORM B8201)

Diese Überprüfung kann vor Installation der Feuerstätte bei allen Brennstoffen durchgeführt werden. Es wird mittels eins Messgeräts eine Feuerstätte simuliert. Das Messgerät bläst so viel Luft aus dem Aufstellraum durch den Rauchfanganschluss ab, als ob wirklich eine Feuerstätte bei Volllast betrieben würde. Mit einem anderen Messgerät wird gleichzeitig festgestellt wie viel Verbrennungsluft über die Fenster, Türen oder vorhandene Öffnungen nachströmt. Dabei befindet sich ein Kapillarrohr im Aufstellraum der zukünftigen Feuerstätte und das andere Kapillarrohr wird durch ein Fenster nach außen geschoben. Durch öffnen eines Fensters wird ein Druckausgleich hergestellt und die Messlinie wandert Richtung 0/0. Wird das Fenster nun wieder geschlossen, kann nicht so viel Verbrennungsluft hereinströmen und der Unterdruck baut sich entsprechende den Wiederständen der Gebäudehülle wieder auf. Dieses Messverfahren muss in 5 Minuten 3 x wiederholt werden. Übersteigt der gemessene Differenzdruck diese max. 4 Pascal oder liegt das Messergebnis darüber, ist ein sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb der Feuerstätte nicht sichergestellt.

Wiederkehrende Überprüfung

Das Wichtigste ist ein betriebsdichter Rauchfang. Es gibt es mehrere Möglichkeiten das zu überprüfen. (ÖNORM B8201)

Altanlagen automatisch beschickt (Hackschnitzel, Pellets, Heizöl und Gas) sind ab 8 Kilowatt Brennstoffwärmeleistung und Festbrennstofffeuerungsanlagen händisch beschickt (Scheitholz, Kohle, Koks etc..) ab 15 Kilowatt Brennstoffwärmeleistung sind alle 2 Jahre zu überprüfen.

Neuanlagen automatisch beschickt (Hackschnitzel, Pellets, Heizöl und Gas) sind ab 8 Kilowatt bis 26 Kilowatt Brennstoffwärmeleistung alle 3 Jahre zu überprüfen.

Neuanlagen anderer Art sind alle 2 Jahre zu Überprüfen.

Unser professionelles Rundumprogramm

Neben den klassischen Kehr- und Reinigungsarbeiten ist ein wichtiger Bereich unserer Arbeit die Erstellung von Befunden und Gutachten im Rahmen von Neubau- und Sanierungsarbeiten, die Abnahme von Feuerstätten, Energieberatung, Baubegleitung und der Umweltschutz.

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