Sie spielen mit dem Gedanken Ihren Rauchfangkehrer zu wechseln?
Gleich Vorweg:
- Nicht immer ist der Wechsel zu einem anderen Rauchfangkehrer sinnvoll oder möglich.
- Aus Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass nicht nur uns, sondern auch unseren Kollegen, die Zufriedenheit Ihrer Kunden am Herzen liegt.
- Wir empfehlen Ihnen immer zuerst das Gespräch mit Ihrem Rauchfangkehrer zu suchen.
Sie sind unzufrieden, fühlen sich nicht gut beraten oder glauben immer zu viel zu bezahlen?
Unsere Möglichkeiten:
- Wir bieten Ihnen gratis eine umfassende Beratung über einen Rauchfangkehrerwechsel an, da dieser nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgen kann.
- Wir sprechen mit Ihnen über die Tätigkeiten die gesetzlich vorgeschrieben sind und die Ihr Rauchfangkehrer deshalb auf alle Fälle durchführen und auch verrechnen muss.
- Wir informieren Sie gerne persönlich über unsere Preisgestaltung.
Rechtliches:
Auf Grund der Bestimmung des § 124 der Gewerbeordnung ist es möglich, ohne Angabe von Gründen den Rauchfangkehrer – innerhalb des Kehrgebietes- zu wechseln.
Der Wechsel zu einem anderen ÖZR-Rauchfangkehrers ist von 1. Mai bis 30. September möglich. Innerhalb der Heizperiode 1. Oktober bis 30. April (und vier Wochen vor dem nächsten Kehrtermin – Kündigungsfrist) nicht.
Kundenservice wird bei uns großgeschrieben
Wir betreuen unsere Kunden professionell und nachhaltig. Wir stehen unseren Kunden neutral beratend zur Seite und unterstützen sie bestmöglich in Ihren Zielen: Weil bei uns Ihr Komfort oberste Priorität genießt!
Wir finden mit Sicherheit eine Lösung für Ihr Problem.
Unser professionelles Rundumprogramm
Neben den klassischen Kehr- und Reinigungsarbeiten ist ein wichtiger Bereich unserer Arbeit die Erstellung von Befunden und Gutachten im Rahmen von Neubau- und Sanierungsarbeiten, die Abnahme von Feuerstätten, Energieberatung, Baubegleitung und der Umweltschutz.
Wichtige Informationen
Unsere Kunden profitieren von unseren professionellen Kehr- und Reinigungsarbeiten, den kundenfreundlichen Preisen sowie unserer unabbhängigen Beratungstätigkeit.