6 Dinge die am Dachboden streng verboten sind.

Dachböden sind immer wieder Schauplätze von Bränden, die auch auf benachbarte Häuser übergreifen können.

Im Zuge von Löscharbeiten werden auch häufig nicht betroffene Wohnungen beschädigt. Daher sind die Vorschriften für die Lagerung von Gegenständen auf Dachböden sehr streng.

1. Leicht entzündbare Stoffe

z.B. Papier, Holzwolle, Textilien, Brennstoffe

2. Brennbare Flüssigkeiten, Gasbehälter

Brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggase, Polystyrol-Hartschaum ohne Flammschutz, Kartons, loses Papier und Textilien, dünne Holzplatten.

3. Zündschlagfähige Stoffe

Schießpulver, Munition, Pyrotechnik (Feuerwerkskörper, Knallfrösche, Kracher)

4. Sprengstoffe

5. Schwer löschbare Stoffe

Polstermöbel, Matratzen, Metallspäne, Gummiprodukte (z.B. Fahrzeugreifen), Holzabfälle, gepresste Papier- oder Heuballen sowie Textilien.

6. Gerümpel und Güter, die die Brandbekämpfung erschweren

Ihre Rauchfangkehrer und im Notfall auch die Rettungskräfte benötigen einen freien Zugang zu Dachböden und Abgasanlagen. So dürfen gelagerte Gegenstände nicht mehr als ein Viertel der gesamten Nutzfläche einnehmen. Abgas- und Abluftanlagen, Luftleitungsanlagen und Dachbodenfenster sind unbedingt freizuhalten.