Muhsger OG – ein öffentlich zugelassener Meisterbetrieb

Rauchfangkehrer ist nicht gleich Rauchfangkehrer

Nur öffentlich zugelassene Vertreter der Zunft dürfen bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten durchführen. Damit stellt der Gesetzgeber die Sicherheit der Kunden an oberste Stelle und garantiert ein hohes Niveau der durchgeführten Arbeiten.

Landesgesetze übertragen den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern sicherheitsrelevante Aufgaben, z. B. die regelmäßige Überprüfung von Feuerungs- und Abgasanlagen, die Mitwirkung in Bauverfahren sowie die Mitwirkung bei der Vollziehung von Luftreinhaltegesetzen (z. B. Befundung, Mängelmeldung). Diese Aufgaben sind insbesondere im Bereich der örtlichen Feuerpolizei, als Maßnahmen der Reinhaltung von Gebäuden und Beseitigung von Verunreinigungen, aber auch im Bereich der örtlichen Gesundheitspolizei (Abwehr von Gefahren, die der menschlichen Gesundheit drohen) angesiedelt.

Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer dient bei der Durchführung von sicherheitsrelevanten Aufgaben wesentlichen öffentlichen Interessen, insbesondere dem Schutz der Gesundheit und von Leib und Leben. Betroffen von einer allfälligen Gefährdung sind nicht nur die Benutzer des Objektes, sondern auch die Benutzer der Nachbarobjekte sowie die bei einem allfälligen Brand befassten Einsatzkräfte.

Geprüfte Betriebe werden mit dem ÖZR-Siegel gekennzeichnet.

 

Das ÖZR – Siegel dient zur Steigerung der Sicherheit im Wohn- oder Arbeitsbereich. Zugleich haben sich die öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer auch der Nachhaltigkeit verschrieben. Neben dem Brandschutz sind die Betriebe um eine Steigerung der Energieeffizienz bemüht.