Die Pflichten des Rauchfangkehrers
Kern der Aufgaben des Rauchfangkehrers ist das Reinigen, Kehren und Überprüfen von Rauch- und Abgasfängen, von Rauch- und Abgasleitungen sowie von den dazugehörigen
Feuerstätten.
Daneben werden dem Rauchfangkehrer teilweise auch durch landesrechtliche Vorschriften verwaltungspolizeiliche Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten der Feuerpolizei, Baupolizei oder vergleichbaren Tätigkeiten übertragen.
Bei Errichtung einer Abgasanlage und bei Erst-Installation oder einer wesentlichen Änderung einer Feuerstätte muss vom zuständigen Rauchfangkehrermeister die Abgasanlage (Rauchfang) – auf Brandsicherheit, auf Betriebssicherheit und auf Betriebsdichtheit – und die Feuerstätte auf richtigen Anschluss überprüft werden.
Das Ergebnis der Überprüfung hat der Rauchfangkehrermeister mittels Abnahmenbefund schriftlich festzuhalten.
Hinsichtlich der wiederkehrenden Überprüfung auf Einhaltung der Sicherheits- und Umweltbestimmungen von Feuerungsanlagen ist anzumerken, dass diese Aufgabe ebenso wie die Erstabnahme vom zuständigen Rauchfangkehrer durchgeführt wird.
Werden bei den Überprüfungen Mängel oder Funktionsstörungen festgestellt, werden diese beurteilt und dokumentiert sowie je nach Situation Sofort-Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für Mensch und Umwelt eingeleitet.
Rauchfangkehrer helfen ganz wesentlich bei der Früherkennung von Brandgefahren an Feuerungs-, Lüftungsanlagen und Bauwerken: sie kommen im Rahmen ihrer Tätigkeit in alle Häuser und können so sofort erkennen, wo es Probleme oder Risiken gibt.
Den Rauchfangkehrer ist hier verstärkt als Sachverständigen einzusetzen, ist plausibel. Allerdings ist dieses Einsatzgebiet des Rauchfangkehrers je Bundesland unterschiedlich umgesetzt: in Niederösterreich fungiert der Rauchfangkehrer in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr bei jeder „Feuerbeschau“ als Sachverständiger für Brandschutzsicherheit.