Was tun, wenn die Feuerbeschau kommt?

Sie haben von Ihrer Gemeinde eine Kundmachung, einen Termin für die Feuerpolizeiliche Überprüfung Ihres Gebäudes erhalten.

Auf Grund des Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes müssen alle Objekt einer regelmäßig stattfindenden Überprüfung unterzogen werden, bei der die Brandsicherheit beurteilt wird.

Die Feuerpolizeiliche Überprüfung

Die Überprüfungskommission besteht in den meisten Fällen aus einem Gemeindebediensteten, dem Feuerpolizeilichen Sachverständigen der Brandverhütungsstelle, dem zuständigen Feuerwehrkommandanten sowie dem Rauchfangkehrermeister.

Die Kommission stellt fest, ob

  • sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird,
  • Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brand­gefahr ausgeht,
  • Feuerungsanlagen, einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie (Rauchfang) so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht,
  • sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben,
  • eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind.

Zu diesem Zweck werden alle Gebäude, Räume und Grundstücke es Objektes/Anwesens besichtigt. Sie oder ein(e) von Ihnen Bevollmächtigte(r) werden daher ersucht, zum angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie diese bitte, um durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen zu erhalten.